Bestattungsvorsorge

Ein Bestattungsvorsorgevertrag enthält alle Einzelheiten zum Ablauf und der Art der Bestattung, die sich der/die Vorsorgende wünscht. In einem persönlichen Gespräch werden die Vorstellungen der eigenen Bestattung aufgenommen und auf Wunsch vertraglich festgelegt. Ebenfalls werden die anfallenden Kosten ermittelt, um Rücklagen zu bilden oder den Betrag auf einem Treuhandkonto zu hinterlegen. Wichtige Dokumente wie Original-Urkunden, Policen, Versicherungsnummern, Rentennummern und Sterbekassennummern sollten hinterlegt werden. Für die vorsorgende Person und deren Angehörige bedeutet dies eine große Entlastung, sowohl in emotionaler wie auch in finanzieller Hinsicht.

 

Diese Einzelheiten kann ein Vorsorgevertrag enthalten:

  • Die Form der Bestattung
  • Der Ort der Beisetzung
  • Der Rahmen der Trauerfeier
  • Der Ablauf der Feierlichkeiten nach der Beerdigung
  • Die Form und der Inhalt der vorgesehenen Traueranzeigen
  • Alle weiteren individuellen Wünsche

 

So kann eine Bestattungsvorsorge finanziert werden:

 

Das Treuhandkonto

Auf dieses Konto wird eine Summe per Einmalzahlung geleistet. Dritte haben auf diese Anlage keinen Zugriff und laufende Belastungen bleiben aus.
Die Einlage ist per Bürgschaft der Treuhand AG sowie durch die Bank, auf die eingezahlt wurde, geschützt. Der entsprechende Zinsertrag fällt höher aus als bei herkömmlichen Sparbucheinlagen. Zusätzlich kann eine Absicherung über die Bundesnotarkammer mit der Eintragung in ein Vorsorgeregister erfolgen.

 

Die Sterbegeld- Bestattungsvorsorgeversicherung

Bei dieser Versicherung erfolgt die Absicherung des Bestattungsvorsorgevertrages über einen zentral geschlossenen Gruppen-Versicherungsvertrag.

 

Das bedeutet:

  • keine Gesundheitsfragen
  • Aufnahme bis zum 80. Lebensjahr möglich
  • günstige Beiträge
  • kein bürokratischer Aufwand
  • anteilige Überschussbeteiligung
  • keine Wartezeit im Leistungsfall
  • sofortiger Versicherungsschutz bei Unfalltod
  • Beiträge von 2.000 € bis 12.500 €
  • Wahlweise Monats-, Jahres- oder Einmalzahlung
  • bei Ableben im ersten Versicherungsjahr erfolgt eine 18tel-Staffelung
  • eine garantierte Auslandsrückholung, innerhalb Europas bis 5.200 €, außerhalb Europas bis 10.300 €
  • eine kostenfreie telefonische juristische Erstberatung (15 Min.)